Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf der Hohbach – In den Kappesäckern“ der Ortsgemeinde Gutenberg liegt in der Zeit
vom 24.02. bis einschließlich 24.03.2023,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim, Zimmer 220, während den allgemeinen Dienststunden, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung und zur Bereitstellung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rüdesheim, werden die auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes „Auf der Hohbach – In den Kappesäckern“ über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz verlinkt.
Alle unterlagen finden sie auf der Homepage der VG-Rüdesheim.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird während der oben genannten Frist den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen zur Planung können während der o.a. Auslegungszeit schriftlich, auch elektronisch an post@vg-ruedesheim.de oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung 55593 Rüdesheim, Nahestraße 63, Fachbereich Finanzen und Bauen, eingereicht werden.
Folgende Unterlagen werden zur Einsicht bereitgehalten:
– Vorentwurf des Bebauungsplanes
– Begründung
– Bebauungsplantext
– Artenschutzrechtliche Voreinschätzung
– Fachbeitrag Naturschutz
– Schallschutzgutachten